In Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz dient sie der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Baustellenrichtlinie) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Diese Gesetzesgrundlage nimmt den Bauherrn in die Pflicht die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze zu beachten und einen Sicherheitskoordinator zu bestellen (soweit er dies nicht selbst garantieren kann).
Immer dann, wenn mehrere Bauunternehmer auf einer Baustelle tätig werden, soll der Koordinator (SiGeKo) bei Planung und Ausführung des Bauwerks die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften überwachen.
Durch diese Maßnahme soll eine wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen herbei geführt werden.